Vor jeder Art eines Wiederaufbaus solltest du dich ausführlich von einem erfahrenen Arzt, am besten in einem Brustzentrum, beraten lassen. Nach diesem Beratungsgespräch und dem Treffen einer Entscheidung wird dein Arzt einen Brief an die Krankenkasse schreiben und um eine Kostenübernahme der Operation bitten. In einigen Situationen wird diese dann weitere Befunde oder evtl. auch Fotos anfordern, bevor sie die Genehmigung erteilen.In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du als Versicherte im Rahmen einer Brustkrebsbehandlung nach einer Brustamputation nach §27 i. V. m. §39 SGB V Anspruch auf die Wiederherstellung deiner erkranken Brust.In der Privaten Krankenversicherung fällt die Rekonstruktion unter eine „medizinische Heilbehandlung“ und die Kosten hierfür werden somit ebenfalls übernommen.Für die Wiederherstellung deiner Brustwarze gibt es aktuell noch keine gesetzliche Grundlage. Hier wird dein Arzt ebenfalls eine Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse beantragen.Prinzipiell empfiehlt es sich vor allen plastischen Operationen mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich den Eingriff genehmigen zu lassen, auch wenn du zusatzversichert bist, um Diskussionen aus dem Weg zu gehen und im Nachhinein selbst zur Kasse gebeten zu werden