Vielleicht hast du es schon einmal bei Freundinnen gehört: wie “teuer” ihre neuen Brüste waren. Vorweg: lass dich davon nicht abschrecken, über einen Wiederaufbau nachzudenken.Vor jeder Art eines Wiederaufbaus solltest du dich ausführlich von einem erfahrenen Arzt, am besten in einem Brustzentrum, beraten lassen. Falls du dich für eine Operation entscheidest, wird dein Arzt einen Brief an die Krankenkasse schreiben und um eine Kostenübernahme bitten. Manchmal werden dann Befunde oder evtl. auch Fotos angefordert, bevor die Versicherung die Genehmigung erteilt.In der gesetzlichen Krankenversicherung hast du als Versicherte im Rahmen einer Brustkrebsbehandlung nach einer Brustamputation nach §27 i. V. m. § 39 SGB V Anspruch auf die Wiederherstellung deiner erkranken Brust.In der privaten Krankenversicherung fällt die Rekonstruktion unter eine „medizinische Heilbehandlung“, daher übernimmt die Versicherung die Kosten normalerweise.Für die Wiederherstellung deiner Brustwarze gibt es aktuell noch keine gesetzliche Grundlage. Hier wird dein Arzt ebenfalls eine Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse beantragen.Prinzipiell empfiehlt es sich vor allen plastischen Operationen mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und sich den Eingriff genehmigen zu lassen. Auch wenn du zusatzversichert bist! So kannst du Diskussionen aus dem Weg zu gehen und läufst nicht Gefahr im Nachhinein selbst zur Kasse gebeten zu werden.