Tatsächlich müssen wir auch hier einmal über Geld und Kosten sprechen. Ja, eine Krebserkrankung kann leider eine finanzielle Belastung werden, aber es gibt auch Möglichkeiten zur Unterstützung.Verschaffen wir uns mal einen Überblick über die verschiedenen Kostenpunkte.Zuzahlungen
Zuzahlungen gibt es in verschiedenen Bereichen bei gesetzlich Versicherten: im Krankenhaus 10€ am Tag (maximal 280€ Jahr), für Arzneimittel, Hilfsmittel (zum Beispiel Burstprothesen, Rollstühle), Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik), aber auch bei Fahrtkosten oder dem Krankenhaus-Tagegeld. Diese Zuzahlungen musst du zahlen, bis du die Höchstgrenze pro Jahr erreichst: Diese Belastungsgrenze liegt bei maximal 2% deines jährlichen Bruttoeinkommens oder bei chronisch Kranken bei 1% deines jährlichen Bruttoeinkommens.FahrtkostenEs gibt kein Verbot, dass du zur Chemotherapie allein mit dem Auto oder den Öffentlichen fahren darfst, allerdings raten wir, dass du dir jemanden suchst, der dich bringen und wieder abholen kann. Niemand kann dir sagen, wie dein körperlicher Zustand nach der Therapie sein wird. Die Medikamente, die du erhältst können deine Fahrtüchtigkeit einschränken.Damit eine Fahrt mit dem Taxi von der Krankenkasse erstattet wird, muss dies ausdrücklich vom Arzt verordnet werden und geht nur, wenn aus medizinischen Gründen keine Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln möglich ist. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel einen Teil der Transportkosten zur ambulanten Chemotherapie. Am besten, du klärst das vor Behandlungsbeginn direkt mit deiner Krankenkasse ab. Private Krankenversicherungen erstatten im Allgemeinen medizinisch notwendige Fahrten, sind oft allerdings an Kilometerpauschalen mit bestimmten Obergrenzen gebunden. Bitte erkundige dich auch hier bei deiner Versicherung.Welche Möglichkeiten für finanzielle Hilfe gibt es nun für Dich? Einige und leider ist es auch nicht ganz unkompliziert. Unser Beitrag ist somit nur ein Anfang und wir empfehlen dir unbedingt Kontakt zum Sozialdienst und deiner Krankenkasse zu suchen.
Befreiung von ZuzahlungenEine Befreiung von den Zuzahlungen ist möglich, wenn du seit einem Jahr aufgrund der selben Erkrankung in ständiger Behandlung bist oder in einem Jahr bereits 1% des jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen geleistet hast. Für diese Befreiung brauchst du eine Bescheinigung deines behandelnden Arztes, die du dann bei der Krankenkasse einreichen kannst. Diese Befreiung betrifft dann alle deine Rezepte, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Taxifahrten, aber auch Reha-Maßnahmen oder Krankengymnastik.SchwerbehindertenausweisAuch wenn es für viele erst einmal verwunderlich klingt, hast Du die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, um dir so steuerliche Vorteile zu ermöglichen. Bei einer Brustkrebserkrankung wird dieser Ausweis meist für 5 Jahre ausgestellt und kann dann je nach Therapien und Beschwerden verlängert werden. Eine pauschale Einstufung des Schwerbehinderungsgrades gibt es bei Brustkrebserkrankung nicht, sie richtet sich nach der Operationsart. Wenn deine Brust operativ entfernt wurde, wirst du höher eingestuft, wie nach einer brusterhaltenden Operation. Solltest du nach der Operation oder Bestrahlung Funktionseinschränkungen an deinem Arm oder deines Schultergürtels haben, wird dies zusätzlich berücksichtigt. Ein Schwerbehindertenausweis bringt eine Reihe von Vergünstigungen mit sich. Neben Steuererleichterungen hast du u.a. den Vorteil eines besseren Kündigungsschutzes, mehr Urlaubstage und du profitierst von Ermäßigungen z. B. im öffentlichen Nahverkehr oder bei Eintritten in öffentliche Einrichtungen, wie z. B. Museen oder Schwimmbäder, die Befreiung von Funk- und Fernsehgebühren und vieles mehr.
Krankengeld und ErwerbsminderungsrenteAls Angestellte erhältst du, wenn du erkrankst, zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Danach erhältst du Krankengeld, allerdings nur noch 70% vom Bruttoentgelt, nicht mehr als 90% des Nettoentgeltes, für max. 78 Wochen (§47 Absatz 1 SGB V). Es kommt nicht selten vor, dass dich noch während der Akutbehandlung deine Krankenkasse zu einem ärztlichen Gutachten auffordert. Hierfür gilt eine 10 Wochen Frist, die du unbedingt einhalten solltest, weil die Krankenkasse sonst die Zahlungen einstellen kann. Aus diesem Gutachten soll hervorgehen, dass deine Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt der Aufforderung „erheblich gefährdet oder gemindert“ ist und dein Krankengeldanspruch damit weiterhin gesichert ist. Sollte das Gutachten bescheinigen, dass du „voll erwerbsgemindert“ bist, entfällt dein Anspruch auf Krankengeld auch, weil du dann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen musst. In jedem Fall endet dein Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen. Solltest du nach dieser Zeit nicht in der Lage sein, deine Arbeit wieder aufzunehmen, musst du einen Rentenantrag gestellt haben. Die Bearbeitung des Rentenantrags dauert je nach Rentenversicherungsträger zwischen einigen Wochen und ein paar Monaten.Mit dem ganzen Prozess ist leider sehr viel Papierkram verbunden. Immer mehr geht inzwischen aber auch online. Such dir am besten Unterstützung und informiere dich bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung (Beratungsstelle finden, Telefon: 0800 1000 4800).Härtefälle und HärtefondsWenn du über ein geringes Einkommen verfügst oder Hartz-IV-Empfänger bist, kannst du beim Sozialamt finanzielle Unterstützung beantragen. Dazu gehören Wohngeld, Kleidergeld, Telefongebührenermäßigung und vieles mehr. Scheu dich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, schließlich ist eine Krebserkrankung eine außergewöhnliche Situation. Im Falle, dass du aufgrund deiner Krebserkrankung in finanzielle Not gerätst, kannst du schnell und unbürokratisch Hilfe beim „Härtefond der Deutschen Krebshilfe“ beantragen (Deutsche Krebshilfe - Härtefonds)Zum Abschluss haben wir dir unten noch einmal einen Überblick über deine wichtigsten Anlaufstellen zusammengestellt:Unabhängige Patientenberatung GmbH erteilt Informationen bei sozialrechtlichen, aber auch bei medizinischen und psychosozialen Fragen.
Ombudsmann für Versicherungen e.V. ist eine anerkannte und kostenfreie Schlichtungsstelle. Dort wird dir bei Problemen mit der Krankenversicherung geholfen.
Härtefonds der Deutschen Krebshilfe e.V Dieser kann einmalig beantragt werden, wenn das Krankengeld für die Familie nicht ausreicht.
Beratungsstellen Deutsche Rentenversicherung Hier meldest du dich mit Fragen zu Erwerbsminderung und Rente
Sozialdienst deiner Klinik Dieser gibt dir Hilfestellungen bei der Entlassung, Informationen zur Wirtschaftlichen Sicherung sowie zu persönlichen, finanziellen und beruflichen Veränderungen und hilft dir bei der Einleitung und Anträgen einer Reha-Maßnahme. Bitte sprich deine betreuenden Pflegekräfte oder Ärzte darauf an.